Wenn der Teaser nur aus einem Satz mit vielen Wörtern besteht, macht man es dem User schwer. Der Inhalt wird mit Sicherheit schwerer verständlich.
Wie lang ein Teaser ist, kann ganz unterschiedlich sein: 40 oder 400 Zeichen – dazwischen ist alles möglich. Bei einem sehr kurzen Anreißer wird es schwierig, ihn anschaulich zu formulieren. Ein langer Teaser dagegen enthält wahrscheinlich viel zu viele Informationen. Dann will niemand mehr den dazugehörigen Online-Text lesen. Eigentlich sind deshalb 180 bis 200 Zeichen eine dankbare Länge für den Texter. Allerdings gilt das nur, wenn er nicht versucht, trotzdem möglichst viele Details unterzubringen, im schlimmsten Fall in einem einzigen Satz.
20 Wörter in einem Teaser-Satz
So ist es in unserem Beispiel von op-marburg.de. 20 Wörter, 184 Zeichen – das ist in jedem Fall zu viel für einen Satz. Dabei fängt der Text vielversprechend an, nämlich mit einer Art Aufzählung. Es werden drei Punkte genannt, um die es in dem Prozess geht. So etwas ist eine sehr gute Möglichkeit, einen Anreißer anschaulich zu machen. Aber nicht, wenn die Faktoren für sich genommen schon kompliziert klingen, so wie das Beweisverwertungsverbot.
Wenn man das umformuliert, wird’s verständlicher: das Verbot, Beweise zu verwerten. Der Satz geht dann aber weiter mit „beschäftigen das Gericht im Verfahren wegen Totschlagsversuchs“. Hier stockt man als User auf jeden Fall: „Im Verfahren wegen Totschlagsversuchs“ ist sehr sperrig. Und all das auch noch in einem einzigen Satz: Das verwirrt mehr, als dass es Interesse weckt.
Zu unkonkrete Informationen
Es würde schon helfen, nach der Aufzählung eine Zäsur zu machen, mit einem Doppelpunkt oder einem Gedankenstrich. Das macht den Satz leichter lesbar. Allerdings ist fraglich, ob „die Erinnerungen der beteiligten Ermittler“ und „das Beweisverwertungsverbot“ das Interesse des Users wecken. Beides klingt sehr unkonkret.
Greifbarer für den User wäre in jedem Fall der Tatort. Und nur wer den dazugehörigen Artikel liest erfährt überhaupt, dass es um eine Attacke mit einer Axt ging. Dieses entscheidende Detail hilft aber bei der Einordnung des Themas. Ansprechender wäre der Teaser, wenn er sich auf interessante Fakten konzentrieren würde. Die ominöse Hasch-Pfeife, die niemandem gehört, gibt genug her. Vielleicht ja auch die Erinnerungen der Ermittler, wenn man wüsste, was das genau heißt: Unterscheiden sie sich, sind sie umstritten? Man könnte den Teaser dann zum Beispiel so aufbauen:
„Im Prozess um eine Axt-Attacke in XYZ erinnern sich die Ermittler an komplett andere Details. Auch eine ominöse Hasch-Pfeife spielt eine Rolle. Manche Beweise dürfen gar nicht erst verwertet werden.“
Jetzt ist der Teaser mit 198 Zeichen nur minimal länger, aber viel besser lesbar – und wahrscheinlich interessanter.